Sie haben keine Angehörigen, die nach Ihrem Ableben die Bestattung regeln könnten? Oder Sie möchten Ihren Angehörigen diese Entscheidungen abnehmen und selbst bestimmt Ihren letzten Gang festlegen?
Mit der Vorsorge können Sie schon zu Ihren Lebzeiten zusammen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens ganz nach ihren Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten ihre eigene Bestattung planen. Alle Details werden in einem dem Werksvertragsrecht unterliegenden Vertragstyp festgeschrieben. Geregelt werden können unter anderem:
- die Bestattungsart, ob Feuer- oder Erdbestattung, See- oder Waldbestattung
- Wünsche an die Blumendekoration auf dem Sarg
- Kleidung, die im Sarg getragen werden soll
- Grabbeigaben, die in den Sarg gelegt werden sollen
- etc.
Durch den Vorsorgevertrag gehen Sie sicher, dass ihre eigene Beerdigung ganz in Ihrem Sinne abläuft und Ihre Angehörigen nicht darüber rätseln und streiten müssen, für welche Bestattungsart sie sich entscheiden sollen. Oftmals wurde zu Lebzeiten versäumt, über die Wünsche und Vorstellungen im Falle des Ablebens zu sprechen. Bei Trauer und den damit verbundenen seelischen Belastungen sowie unter dem erforderlichen Zeitdruck sind viele Angehörige nicht in der Lage eine klare und dem Verstorbenen angemessene Entscheidung zu treffen.
Im Vorsorgegespräch klären wir Sie über die Kosten Ihrer Bestattungsvorstellungen auf. Die Gesamtkosten einer Bestattung summieren sich aus vielen Einzelposten, bei denen die Bestatter-Leistungen nur einen kleinen Teil ausmachen. So tragen z.B. vor allem nachfolgende Punkte zur Kostenhöhe bei:
- Friedhofsgebühren der Städte und Gemeinden
- bei Einäscherungen die Betriebskosten der Krematorien
- Preise für den Sarg bzw. die Urne
- Kosten für Kühlung, Leichenhallennutzung, Grab etc.
- persönliche Wünsche zur Ausschmückung der Trauerfeier und Herrichtung des Grabes etc.
- Ihre Vorstellungen zu Traueranzeigen, Blumenschmuck und sonstige Accessoires
- Urkundenbeschaffung
Seit Januar 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Durch eine Bestattungsvorsorge können die Kosten überblickt und abgesichert werden.
Zudem können Sie auch schon zu Lebzeiten mit der Friedhofsgärtnerei einen Grabpflegevertrag schließen, um auch den ordentlichen Zustand Ihrer Grabstätte sicherzustellen.
Es ist keine Voraussetzung, dass der Auftraggeber schon zu Lebzeiten seine Bestattung vorfinanziert. Es ist jedoch üblich, dass der Vorsorgende – alternativ zum Treuhandkonto – die Kosten privat anspart oder eine Sterbegeldversicherung abschließt, damit nicht die Erben damit belastet werden.
Kurze und verständliche Erklärung zur Sterbegeldversicherung:
https://www.youtube.com/watch?v=avB3Ckfyku4
Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind rechtsverbindlich und behalten ihre Geltung auch über den Tod einer der Vertragsparteien hinaus. Dritte Personen, z.B. die Erben, dürfen die festgelegten Bestattungswünsche nicht verändern.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Bestattungsvorsorgeverträge nicht durch Sozialämter kündbar sind. Dies gilt jedoch nur solange, wie die Größenordnung des Bestattungsvertrages in einem zeitgemäßen Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen des verstorbenen Auftraggebers steht.
Von der Bestattungsvorsorge ist die Bestattungsverfügung zu unterscheiden. Letztere ist lediglich die Willenserklärung eines Lebenden, wie mit seiner Leiche nach dem Ableben verfahren werden soll. Sie wird mit Hilfe eines Bestatters oder eines Notars erstellt. Sie kann jederzeit verändert oder aufgehoben werden. Die Verfügung ist an die Totenfürsorgepflichtigen (Erben) gerichtet. Als Teil des Testaments bringt sie Probleme, weil die Eröffnung des Testaments meist erst nach der Bestattung stattfindet.
Wenn Sie uns mit Ihrer Bestattung beauftragen wollen, dann füllen Sie bitte das Formular „ Bestattungsauftrag/Verfügung“ aus und übergeben es unterschrieben an uns.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich über eine ganz in Ihrem Sinne durchgeführte Bestattung und die dafür notwendige Vorsorge. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für das Vorsorgegespräch mit uns.