Hier finden Sie in lockerer Folge Hinweise auf interessante, humorige und auch kuriose Beiträge zum Thema Sterben, Tod, Trauer und Bestattungen, die in den Medien veröffentlicht wurden. Auch über Neuigkeiten aus unserem Unternehmen berichten wir hier.
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Bestattungsgärten nun auch in Lohmar
Bestattungsgärten sind eine zeitgemäßge Bestattungsform ohne Pflegeaufwand. Sie bieten die Sicherheit einer treuhänderisch verwalteten Dauergrabpflege.
Die Stadtverwaltung Lohmar hat gemeinsam mit der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner und ihren örtlichen Mitgliedsbetrieben – Rammes Grünland und Blumen Schlimgen – die ersten Bestattungsgärten im Stadtkern von Lohmar realisiert.
Die Eröffnung der Lohmarer Bestattungsgärten findet am 21. August 2015 um 10:30 Uhr auf dem Friedhof Lohmar-Ort, Kirchstraße 30 statt. Interessierte sind zur Eröffnung herzlich willkommen.
„Unser Hafen“ – der erste Friedhof gemeinsam für Mensch und Tier
Verbunden über den Tod hinaus. Seit Jahren wünschen sich viele Haustierbesitzer die Möglichkeit, zusammen mit ihrem tierischen Begleiter beigesetzt zu werden. Diese Form der Urnen-Bestattung ist derzeit erstmalig in Deutschland an den Standorten in Braubach bei Koblenz und in Essen möglich. Hier können Interessierte Freundschafts- und Familiengräber für sich, die Familie und/oder für die Haustiere erwerben. Die Urnen von Herrchen und Haustier finden im gleichen Grab ihre ewige Ruhe.
Auch Bestattungen CLEVER unterstützt Sie bei diesem Wunsch und stimmt mit Ihnen alle erforderlichen Vorsorgeleistungen ab.
Nur in Bremen möglich: Asche im eigenen Garten verstreuen
„Wir haben Opas letzten Wunsch erfüllt“, so werden die Hinterbliebenen eines kürzlich in Bremen verstorbenen Rentners in der BILD-Zeitung von Samstag, 14. Februar 2015 zitiert. Sie haben den eingeäscherten Leichnahm ihres Verstorbenen im eigenen Garten verstreut. Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene zuletzt in Bremen gelebt und noch zu Lebzeiten den Ort der Verstreuung schriftlich festgehalten sowie eine Person für die Totenfürsorge bestimmt hat.
Bremen ist bisher das einzige Bundesland, das seine Bestattungsregeln so weit gelockert hat, dass seit dem 1.1.2015 Toten-Asche auf privaten Grundstücken, in Parks und Flüssen verstreut werden darf. Gegen den Bremer Vorstoß haben sich zwischenzeitlich Rheinland-Pfalz und Bayern ausgesprochen.
In Deutschland ist es bisher nicht erlaubt die Asche von kremierten Verstorbenen nach Hause mitzunehmen. Die Kremierungsasche muss in Urnen auf Friedhöfen oder in dafür ausgewiesenen Arealen wie zum Beispiel Friedwäldern beigesetzt werden, denn in Deutschland gilt „Friedhofszwang“.
Ohne Urne darf eine Verstreuung der Asche inzwischen auf Friedhöfen in folgenden Bundesländern stattfinden: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Für Seebestattungen gibt es Ausnahmeregelungen für Verstreuungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Die Wissenschaft der letzten Minuten
„Was wirklich passiert, wenn wir sterben“, darüber berichtet das Wissensmagazin „welt der wunder“ in seiner Titelstory im Heft 2/2015. Die neue Aware-Studie wartet mit unglaublichen Entdeckungen von Bewusstseinsübergängen und mysteriösen Hirnaktivitäten von Toten auf.
Das Erstaunliche: Sterben ist kein Moment, sondern ein langsamer Prozess, den man hinauszögern kann. Der Prozess ist weitaus stärker steuerbar als bisher angenommen.
Notfallmediziner Sam Parnia ist sich sicher: „Wir verschieben die Grenzen zwischen Leben und Tod immer weiter in den Bereich, der früher für das Jenseits gehalten wurde.“
Der organische Ablauf des Sterbens sieht so aus:
Das Gehirn funktioniert noch maximal zehn Minuten nach einem Herzstillstand ohne Sauerstoffversorgung.
Das Herz lebt noch 30 Minuten weiter, wenn es bereits stillsteht und den Körper nicht mehr mit Blut versorgt.
Die Leber gibt nach 35 Minuten auf. Eine weitere halbe Stunde später auch die Lunge. Nierenzellen halten noch zwei Stunden nach dem Herzstillstand durch. Magen und Darm verdauen noch bis zu 24 Stunden weiter.
Nach 20 bis 30 Minuten nach dem Kreislaufstillstand bilden sich die ersten blauvioletten Totenflecken an den tiefstgelegenen Körperstellen. Die Haut ist jedoch noch lange aktiv. So können Schweißdrüsen noch mehr als 30 Stunden weiterarbeiten. Oft bekommen Tote während der Totenstarre noch eine Gänsehaut.
Die Muskeln erschlaffen unmittelbar nach dem Tod. Nach drei bis vier Stunden setzt die Totenstarre ein. Nach acht Stunden sterben die Muskelzellen allmählich ab. Spätestens nach zwei Tagen sind alle Muskelzellen abgebaut und die Totenstarre löst sich wieder.
Internetportal informiert über Sozialbestattungen
www.aktion-sozialbestattung.de
Wem erstattet das Sozialamt bei einer Bestattung die Kosten? Wie funktioniert das mit dem Antrag? Welche rechtlichen Grundlagen liegen bei einer Sozialbestattung vor? Mit welchen Leistungen kann man rechnen? All diese Informationen sind auf www.aktion-sozialbestattung.de zu finden.
Wer sich für eine Sozialbestattung interessiert, der findet alle wichtigen Details auf diesem Portal. Gesetzesauszüge, Urteile, Statistiken – einfach alles für eine würdige günstige Bestattung und Grabgestaltung.
Eine Checkliste, Fragen und Antworten sowie der kostenlose „Ratgeber Sozialbestattung“ stehen zum Download bereit.
Bestattungsvorsorge ist vor dem Sozialamt sicher –
allerdings muss die Zweckbestimmung eindeutig und verbindlich sein
Bei für die Bestattungsvorsorge zurückgelegtem Geld muss die Zweckbestimmung eindeutig erkennbar sein, wenn jemand Leistungen vom Sozialamt beziehen möchte. Ansonsten können Ämter verlangen, das Vorsorgevermögen für den eigenen Lebensunterhalt aufzulösen, bevor sie Leistungen gewähren. Geld auf dem Girokonto zum Beispiel wird als Bestattungsvorsorge nicht anerkannt.
Wer in Deutschland Sozialleistungen beantragt, dem verbleiben in der Regel 2.600 Euro Schonvermögen. Diesen Betrag muss derjenige nicht antasten, um seinen Lebensunterhalt oder Pflegekosten zu finanzieren. Darüber hinaus wird eine finanzielle Bestattungsvorsorge anerkannt – in angemessener Höhe, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend.
„Was viele nicht wissen: Entscheidend ist die Frage der Zweckbestimmung“, warnt Torsten Schmitt, Rechtsanwalt aus Königswinter und Rechtsreferent der Verbraucherinitiative Aeternitas. Ämter – und bei einem Rechtsstreit Gerichte – müssen ausschließen können, dass das für die Bestattung zurückgelegte Geld für einen anderen Zweck verwendet werden könnte. Ansonsten wäre auch dieser Betrag für den Lebensunterhalt zu verwerten. „Die Zweckbestimmung muss eindeutig und verbindlich vorliegen“, ergänzt Schmitt.
Falls jemand zum Sozialfall wird, sind herkömmliche Sparbücher, Girokonten oder Lebensversicherungen nicht für die Bestattungsvorsorge geeignet. Das musste kürzlich auch eine Frau in Aachen erfahren. Das dortige Sozialgericht urteilte, dass eine angemessene Bestattungsvorsorge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Euro zwar geschützt sei. In ihrem Fall lagen die strittigen 5.500 Euro aber auf einem Girokonto, das Gericht beließ ihr nur die 2.600 Euro Schonvermögen.
Sterbegeldversicherungen hingegen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, müssen Ämter nach geltender Rechtsprechung als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkennen. Gleiches gilt für Vorsorgeverträge mit Bestattern, bei denen die entsprechende Summe für die Bestattung zweckbestimmt, verbindlich und vom übrigen Vermögen getrennt zurückgelegt wird. Das Geld kann dazu bei Treuhandstellen hinterlegt, aber zum Beispiel auch in Form eines Sparguthabens abgetreten werden.
Mr. May – und das Flüstern der Ewigkeit
Der Film von Uberto Pasolini stellt John May vor, einen ganz besonderen Menschen. Er ist akribisch, zurückhaltend und besitzt ein großes Herz. Mit enormer Geduld kümmert er sich als „Funeral Officer“ der Londoner Stadtverwaltung um die würdevolle Beisetzung einsam Verstorbener. Er nimmt sich sogar für das Schreiben der Trauerreden Zeit, um die richtigen Worte zu finden. Diese hält er auf den Trauerfeiern, die nur von einem einzigen Gast besucht werden: von Mr. May.
Der berührende, einfühlsame und melancholische Film hält auch viele komische Überraschungen und Weisheiten bereit über die Einzigartigkeit und Unwiederholbarkeit des Lebens. Unbedingt sehenswert!
Erschütternd – Wenn schon Kinder den Freitod wählen
Ein Elfjähriger, der behütet und geliebt in einer gut situierten Familie aufwächst, der erfolgreich in der Schule ist und Freunde hat, stürzt sich freiwillig in eine Schlucht. Was hat ihn dazu getrieben? Noch Jahre später bleiben Eltern, Geschwister, Verwandte und Freunde ratlos zurück. Das Schicksal von Rico bewegt bis heute.
DIE WELT berichtet sehr ausführlich und einfühlsam über diesen ganz besonderen Selbstmord. Eltern und Schwestern kommen zu Wort. Sie sind bis heute ratlos, denn Rico hinterließ einen Abschiedsbrief mit den Worten „Bitte verzeih mir. dein lieber Sohn“. Warum er sich das Leben nahm ist jedoch bis heute ungeklärt. mehr
Zwischenruf von Wolfgang Bosbach (MdB) im Focus 31/2014, Seite 34:
Unter der Überschrift „Wenn Liebe auf Dogma trifft“ beschäftigt sich Wolfgang Bosbach (62) mit organisierter Beihilfe zur Selbsttötung. Er geht dabei auf den Fall des (im November 2014) scheidenden EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider ein, der seiner krebskranken Frau Anne auch dann beistehen will, wenn diese an den Punkt kommen sollte, in der Schweiz um Sterbehilfe zu bitten. Er will sie auf dieser letzten Reise begleiten. Dies steht im Gegensatz zur Haltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Sterbehilfe als organisierte Beihilfe zur Selbsttötung ablehnt.
Bosbach, selbst an Prostata-Krebs erkrankt, ist davon überzeugt, dass die Kirche nur Orientierung bieten kann. Eine so persönliche Entscheidung wie die „Sterbehilfe“ könne jedoch nur jeder ganz privat für sich entscheiden und mit sich selbst, seinen Angehörigen und Gott ausmachen.
Wolfgang Bosbach sitzt dem Innenausschuss des Bundestages vor. Er kämpft gegen die kommerzialisierte Sterbehilfe. Er sieht die Gefahr, dass sich auch schwer kranke und betragte Menschen unter Erwartungsdruck gesetzt sehen, niemandem mehr zur Last zu fallen. Als Schirmherr der Aktion „Hit fürs Hospiz“ unterstützt er zusammen mit Künstlern die Hospizarbeit im Bergischen Land.
Die häufigsten Todesursachen in Deutschland –
In 2013 sind – laut Statistischem Bundesamt – in Deutschland rund 890.000 Menschen verstorben. Rund 465.000 Frauen und rund 430.000 Männer. Durch Suizid beendeten über 10.000 Menschen ihr Leben, Männer (73,9 %) fast dreimal so oft wie Frauen (26,1 %).
Überwiegend sterben die Deutschen an zwei Todesursachen: Krankheiten des Kreislaufsystems (40 % aller Sterbefälle, gesamt über 350.000, über 150.000 Männer und über 200.000 Frauen) und bösartige Krebsarten (insg. 224.000, Männer 128.000 und Frauen 102.000). Beide Ursachen rafften immerhin zusammen gut 575.000 Menschen dahin, immerhin 66 Prozent der Sterbefälle. Danach folgen die Herzinfarkt-Toten, aber auch Krankheiten des Atmungs- (65.000, also 7,3 %) und Verdauungssystems (über 40.000 Tote, also 4,5 %) forderten jeweils mehrere zehntausend Opfer. Schon seit 2002 hat sich an dieser Statistik wenig geändert – nur die Herzinfarktfälle sind deutlich zurückgegangen. Sie stellen trotzdem immer noch die vierthäufigste Todesursache dar mit immerhin rund 55.000 Sterbefällen jährlich (56,1 % Männer, 44,9 % Frauen).
In 2013 haben psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen als Todesursache deutlich zugenommen. Ihnen fielen über 35.000 Menschen in Deutschland zum Opfer (über 21.000 Frauen und über 14.000 Männer). Oftmals war eine Demenz Ursache für diese Art des Todes.
Nicht natürliche Todesursachsen wie Verletzungen, Unfälle oder Vergiftungen schlugen mit rund 35.000 Sterbefällen (rund 3,8 %) zu Buche.
Infekte und parasitäre Krankheiten brachten über 18.000 Menschen um. Auch Stürze sind oft genug Ursache für den Tod (über 10.000 Fälle in 2013).
Tod und Social Media: Was geschieht mit den Daten nach dem Ableben des Accountinhabers?
Welche Dokumente benötigen Angehörige, um das Konto eines Verstorbenen zu schließen? Bekommen sie überhaupt Zugriff auf die Daten?
In einer englischsprachigen Grafik sind alle Besonderheiten von Facebook, Twitter und Co. zusammengestellt. Immerhin verstarben zwischen 2004 und 2013 rund 30 Mio. Facebook-Nutzer.
Die Plattformen verfahren unterschiedlich. Pinterest verweigert es zum Beispiel, auch nach dem Tod eines Nutzers dessen persönliche Daten herauszugeben.
Bei Facebook können die Angehörigen die Daten Downloaden, wenn der Verstorbene zuvor eine Einverständniserklärung hinterlegt hat oder eine entsprechende richterliche Anordnung vorliegt.
Google und LinkedIn geben in Ausnahmefällen ebenfalls die Daten von Verstorbenen heraus.
Um einen Account zu schließen, verlangen die meisten sozialen Netzwerke die Vorlage des Totenscheins.
Bei Google gibt es den „Inactive Account Manager“, in dem der Nutzer schon zu Lebzeiten eine Zeitspanne festlegen kann, nach der ein unaktiver Account stillgelegt werden soll. Damit verbunden ist dann das automatische Löschen der hinterlegten Daten. Möglich ist es auch, dass die Fotos und Daten an Freunde oder Familienangehörige geschickt werden, die der Accounteigner für diesen Fall vorgesehen hat.
Sonderurlaub für Trauerarbeit und Beerdigung
Bei einem Todesfall in der Familie kann Sonderurlaub beantragt werden. Das als „Verhinderungsgrund“ von den Arbeitgebern eingestufte Ereignis wird je nach Beschäftigungslänge mit Sonderurlaubstagen bedacht. Auf die Freistellung besteht ein Recht. Allerdings lieg die genaue Dauer im Ermessen des Arbeitgebers. mehr
Was passiert mit einem Fluggast, der im Flieger stirbt?
Dieser Frage ging DIE WELT in einem Artikel am 2. Juni 2014 nach. In solchen Fällen sind die Flugbegleiter gefordert und müssen eine adäquate Lösung finden.
Früher war es üblich, dass die Leichen mit einem Wodka-Tonic, Zeitung und Schlafbrille ausgestattet in ihren Sitzen belassen wurden. Von dieser Praktik hat man inzwischen Abstand genommen.
RTL, Montag, 31. März 2014, 21:15 Uhr
Das Jenke-Experiment
Reporter Jenke von Wilmsdorff zieht für eine Woche in ein Berliner Sterbehospiz und begleitet Menschen, denen nicht mehr viel Zeit bleibt. In einem Experiment will er sich in ein vorheriges Leben zurückführen lassen.
Außerdem unternimmt von Wilmsdorf im Selbstversuch ein Probeliegen im Sarg, um sich hautnah mit dem Tod auseinanderzusetzen (s. Bild).
2. März 2014 – Immer mehr Mitmenschen hinterlassen Spuren im Netz. Dadurch bekommt der Tod eines nahestehenden Menschen eine weitere Dimension: Hinterbliebene müssen sich auch um die Online-Identität „ihres“ Verstorbenen kümmern.
Um dies zu erleichtern, sollte jeder bereits zu Lebzeiten festlegen, was mit den eigenen Daten nach dem Ableben geschehen soll. Eine „digitale Vorsorgevollmacht“ regelt, wer zu welchen Profilen und Konten Zugang erhält und welche Daten wie lange öffentlich bleiben sollen. Daneben sind die Zugangsdaten der Konten zu hinterlegen. Die Aufbewahrung kann bei einem Notar oder bei Verwandten und Freunden erfolgen.
Weitere Informationen bieten diese Artikel:
- Für die Spuren im Netz muss ein Testament her (DIE WELT, 22.11.2012)
- Was nach dem Tod mit E-Mail-Konten passiert
- www.semno.de
- So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass
2. März 2014 – Der katholische Wohlfahrtsverband CARITAS spricht sich klar gegen eine Lockerung der Sterbehilfe-Gesetze in Deutschland aus. Für CARITAS-Präsident Peter Neher ist es eine „ungeheuerliche Vorstellung“, dass gelockerte Gesetze den Druck auf Schwerst- und Todkranke erhöhten, ihren Angehörigen nicht weiter zur Last zu fallen. Auch Angehörige könnten sich in die Lage gedrängt sehen, sich für ihre Entscheidung zur Pflege rechtfertigen zu müssen.
Der Spiegel machte in Nr. 6/2014 mit dem Titelthema Sterbehilfe auf und titelte: „Letzte Hilfe – Plädoyer für ein Sterben in Würde„. Und auch Spiegel-TV nimmt sich des Themas an.
Jeder zweite Deutsche könne sich einen Selbstmord vorstellen, falls er persönlich zum Pflegefall würde.
Die Forderung nach einem selbst bestimmten Tod hat aber auch eine dunkle Seite: Pflegebedürftige und alte Menschen könnten sich aus dem Leben gedrängt fühlen.
Herzschrittmacher können zu Wiederauferstehungen führen
Immer wieder mal liest man Berichte darüber, dass für tot Erklärte beim Bestatter wieder aufgewacht seien. So geschah es am 26. Februar 2014 in Lexington im Bundesstaat Mississippi, dass der 78-jährige Walter Williams von einem Gerichtsmediziner nach dem Fühlen des Pulses für tot erklärt wurde. Am Donnerstag sollte er durch den örtlichen Bestatter Byron Porter für die Beerdigung vorbereitet werden. Als die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts Bewegungen im Leichensack bemerkten, waren sie sehr schockiert.
Der hinzugezogene Gerichtsmediziner mutmaßte, dass Williams‘ Herzschrittmacher stehen geblieben sein könnte und erst später wieder gestartet sei und die wundersame Auferstehung herbeigeführt habe.
Herzschrittmacher sind nach der Feststellung des Todes zu entfernen, um Scheintotfälle und die grausamen Folgen zu vermeiden.
Mit Harley und Helm bestattet
Billy Standley aus Merchanicsburg im US-Staat Ohio ließ sich am 31. Januar 2014 in voller Montur auf seiner Harley-Davidson sitzend in einem extra dafür angefertigten Glassarg bestatten.
15. Dezember 2013, S. 7 –
Aufschwung erhöht Sterberate
Aufschwung und Sterblichkeit hängen zusammen, das haben Forscher aus den Niederlanden untersucht. Dafür schauten sie sich die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in 19 Industrieländern in den Jahren 1950 bis 2008 an. Kurioserweise steigt die Sterberate in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs. Jedes BIP-Zuwachs-Prozent führt zu 0,36 bis 0,38 Prozent höherer Sterberate. Als Grund vermuten die Wissenschaftler, dass mehr Arbeit zu höherem Stress führt und das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigt.
Der Spiegel berichtet in Nr. 50/2013, S. 151 über das Geschäft der Kremierung.
Schon mehr als jeder zweite Verstorbene werde verbrannt. Der Trend zur Einäscherung führe zu einem Konkurrenzkampf der Krematorien.
27. Oktober 2013 – Unter dem Titel „Zum Sterben schön“ werden Friedhofsbesuche thematisiert.
Friedhöfe im Norden – aber auch in anderen Teilen der Republik – ziehen jährlich Millionen Besucher an. Vor allem die Ruhestätten berühmter Persönlichkeiten sind gefragt.
Welt am Sonntag, 4. August 2013, S. HH7 – Gesucht werden Hobbyfotografen, die Grabinschriften von abgelaufenen Gräbern dokumentieren bevor sie abgeräumt und zu Bauschutt verarbeitet werden. Sie sollen so für die Ewigkeit in einer Datenbank aufbewahrt werden, die als virtueller Friedhof im Netz zugänglich ist. Auf diese Weise sollen sowohl kulturhistorische Aspekte der Begräbniskultur als auch Datenquellen für Ahnenforscher gesichert werden.
Jeder Fotograf wird als Urheber genannt und behält sein Copyright.
Wer sich am „Grabstein-Projekt“ beteiligen möchte, der kann sich hier informieren.
Anfang August 2013
US-Radio-Moderator Scott Simon (61) twittert den Todeskampf seiner Mutter (84) live vom Sterbebett in Chicago. – Darf man das? Die Reaktion auf die öffentliche Trauer ist sehr differenziert. Die einen sind begeistert, die anderen entsetzt.
„Die Herzfrequenz fällt. Mir bricht das Herz“, mit solchen Kurznachrichten in bis zu 140 Zeichen hält Simon seine zahlreichen Twitter-Follower in Atem. „Sie wird den Himmel so hell erstrahlen lassen, dass sich die ganze Welt in die Nacht verlieben wird“, lautet der Eintrag nachdem die Mutter schließlich starb.
Welt am Sonntag, 9. Juni 2013, S. 61 – Der Tod steht ihr gut
Bestattungsunternehmerin Caitlin Doughty aus Los Angeles macht sich für einen „guten Tod“ stark. In lustigen Videos unter dem Titel „Ask Your Mortician“ (Frag deine Bestatterin) klärt sie in englischer Sprache auf YouTube über das Ende des Lebens auf.
http://www.youtube.com/results?search_query=Ask+Your+Mortician
Die Bestattungskultur wird immer vielfältiger und bunter. Das zeigt sich auch auf den Friedhöfen.
Der Spiegel Nr. 14/2013, S.109 schreibt über „Einzigartig tot“: Forscher untersuchten Grabsteine und fanden viel kurioses: Grabsteine für Kiss-Fans oder für Freunde von Super Mario, aber auch Grabsteine in der Form von Panzern, Gitarren und Statuen von Nacken – all das findet sich auf heutigen Friedhöfen.
Es gibt tatsächlich nichts, was es nicht gibt!
Spielzeug für Kinder von 4 bis 10 Jahren in den USA: Lego-Set für angehende Bestatter.
DER SPIEGEL titelte in der Pfingstausgabe (Nr. 22) vom 26. Mai 2012: „Ein gutes Ende – Wege zu einem würdevollen Sterben“. Als Zugabe wurde die DVD „Nahtod – Einblicke ins Jenseits“ auf die Titelseite geklebt.
Es wird darüber nachgedacht, wie die Angst vor dem Sterben abgebaut werden könnte. Wer will schon zum Ende seines Lebens Siechtum und Schmerzen erleben und einfach nur abgewickelt werden? Es wird eine neue Sterbekultur diskutiert, die mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen Erleichterung schafft und ein Sterben in Würde ermöglichen soll.
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Am 1. November 2011 segnete Pfarrer Bonifatius Müller vom Erzbistum Köln unseren neuen Bestattungswagen.